Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

The Ring Nutrition Limited

Stand:
01.01.2025

Präambel

Als
Unternehmen im Bereich Ernährung, Nahrungsergänzung und Performance-Produkte
sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Menschen, Umwelt, Kunden,
Mitarbeitern, Produzenten, Lieferanten und Geschäftspartnern bewusst.

Wir möchten
dazu beitragen, dass unsere Produkte unter verantwortungsvollen, fairen und
sicheren Bedingungen entwickelt, produziert und vertrieben werden.

Dabei bekennen
wir uns insbesondere zu

  • der
    Achtung der Menschenwürde,
  • der
    Wahrung international anerkannter Menschenrechte,
  • fairen
    und sicheren Arbeitsbedingungen,
  • dem
    Schutz der Umwelt,
  • verantwortungsvoller
    Beschaffung,
  • Produktsicherheit,
  • Transparenz,
  • sowie der
    Bekämpfung von Korruption und unethischem Geschäftsverhalten.

Diese
Grundsatzerklärung beschreibt die Prinzipien und Maßnahmen, mit denen The
Ring Nutrition Limited
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und unserer Lieferkette angemessen
berücksichtigt.

Unser Ziel ist
es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, negative Auswirkungen soweit
möglich zu vermeiden oder zu reduzieren und unsere Prozesse kontinuierlich
weiterzuentwickeln.

Wir erwarten
von unseren Geschäftspartnern, Produzenten und Lieferanten, diese Grundsätze
ebenfalls zu respektieren und uns bei der Umsetzung verantwortungsvoller
Geschäftspraktiken zu unterstützen.

1. Geltungsbereich

Diese
Grundsatzerklärung gilt für die

The Ring
Nutrition Limited


Grangegorman Court, Apartment 2C

Grangegorman Lower

Dublin 7, D07 PW9N

Irland

sowie für die
von ihr verantworteten Geschäftsaktivitäten.

Die Grundsätze
dieser Erklärung fließen auch in unsere Erwartungen an

  • Produzenten,
  • Lieferanten,
  • Logistikpartner,
  • Dienstleister,
  • Kooperationspartner,
  • Vertriebspartner,
  • und
    sonstige Geschäftspartner

ein.

2. Wofür wir stehen

The Ring
Nutrition Limited möchte wirtschaftlichen Erfolg mit verantwortungsvollem
unternehmerischem Handeln verbinden.

Unsere
unternehmerischen Entscheidungen sollen insbesondere von folgenden Prinzipien
geprägt sein:

  • Integrität
  • Verantwortung
  • Fairness
  • Respekt
  • Qualität
  • Produktsicherheit
  • Transparenz
  • Nachhaltigkeit
  • langfristiges
    Denken

Diese
Grundsätze sollen sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in der
Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern berücksichtigt werden.

3. Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen

Wir bekennen
uns zur Achtung international anerkannter Menschenrechte und zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Unser Handeln
orientiert sich insbesondere an international anerkannten Grundsätzen und
Standards wie:

  • den
    Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • den
    Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • den
    OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln,
  • der
    Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
  • der
    UN-Kinderrechtskonvention,
  • sowie den
    jeweils anwendbaren europäischen und nationalen gesetzlichen
    Anforderungen.

Besondere
Bedeutung haben für uns insbesondere:

  • Verbot
    von Kinderarbeit,
  • Verbot
    von Zwangsarbeit,
  • Verbot
    von Menschenhandel,
  • Schutz
    vor Diskriminierung,
  • faire
    Arbeitsbedingungen,
  • angemessene
    Vergütung,
  • Arbeits-
    und Gesundheitsschutz,
  • Vereinigungsfreiheit,
  • verantwortungsvoller
    Umgang mit natürlichen Ressourcen,
  • sowie
    Vermeidung erheblicher Umweltbelastungen.

4. Unsere Erwartungen an Mitarbeiter und
Geschäftspartner

Von allen
Personen, die für oder mit The Ring Nutrition Limited tätig sind, erwarten wir
die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und unserer grundlegenden
Unternehmenswerte.

Von
Produzenten, Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir insbesondere:

  • rechtmäßiges
    Verhalten,
  • Achtung
    international anerkannter Menschenrechte,
  • Verbot
    von Kinder- und Zwangsarbeit,
  • sichere
    und faire Arbeitsbedingungen,
  • Schutz
    vor Diskriminierung,
  • Einhaltung
    von Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • verantwortungsvollen
    Umgang mit Umwelt und Ressourcen,
  • Produktsicherheit,
  • transparente
    Geschäftsprozesse,
  • Verbot
    von Korruption und Bestechung,
  • sowie die
    Einhaltung geltender Datenschutz- und Wettbewerbsbestimmungen.

Diese
Erwartungen werden insbesondere durch unseren

Code of
Conduct

sowie unseren

Verhaltenskodex
für Lieferanten und Geschäftspartner

konkretisiert.

5. Menschenrechtliches und umweltbezogenes
Risikomanagement

The Ring
Nutrition Limited verfolgt einen risikobasierten Ansatz.

Wir
berücksichtigen mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
insbesondere dort, wo aufgrund

  • der
    Herkunft von Rohstoffen,
  • Produktionsstandorten,
  • eingesetzten
    Materialien,
  • Produktionsprozessen,
  • Branchenbedingungen,
  • Transportwegen,
  • oder der
    Struktur einer Lieferkette

ein erhöhtes
Risiko bestehen kann.

Unser Ziel ist
es,

  1. relevante
    Risiken zu erkennen,
  2. diese
    angemessen zu bewerten,
  3. Risiken
    zu priorisieren,
  4. geeignete
    Präventionsmaßnahmen festzulegen,
  5. bei
    Bedarf Abhilfemaßnahmen einzuleiten,
  6. und die
    Wirksamkeit unserer Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

6. Risikoanalyse

Die Bewertung
menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken erfolgt risikobasiert und unter
Berücksichtigung der Größe, Art und Struktur unserer Geschäftstätigkeit.

Dabei können
insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Herkunftsland
    von Rohstoffen,
  • Produktionsland,
  • branchenspezifische
    Risiken,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Umweltbedingungen,
  • verwendete
    Rohstoffe und Materialien,
  • Komplexität
    der Lieferkette,
  • Abhängigkeit
    von einzelnen Lieferanten,
  • bekannte
    Compliance-Vorfälle,
  • Zertifizierungen,
  • Auditinformationen,
  • sowie
    öffentlich verfügbare Risikoindikatoren.

Die Tiefe der
Prüfung richtet sich nach dem jeweiligen Risiko.

Bei erhöhtem
Risiko können zusätzliche Informationen oder Nachweise von Geschäftspartnern
angefordert werden.

7. Prioritäre menschenrechtliche und
umweltbezogene Risiken

Für The Ring
Nutrition Limited sind aufgrund unseres Geschäftsmodells insbesondere folgende
Bereiche relevant:

7.1 Rohstoffbeschaffung

Bei der
Beschaffung von Rohstoffen und Inhaltsstoffen können Risiken insbesondere im
Zusammenhang mit

  • Arbeitsbedingungen,
  • Herkunft,
  • Umweltbelastungen,
  • Menschenrechten,
  • und
    Rückverfolgbarkeit

bestehen.

7.2 Produktion

Bei der
Herstellung unserer Produkte stehen insbesondere

  • Arbeitsschutz,
  • faire
    Arbeitsbedingungen,
  • Hygiene,
  • Produktsicherheit,
  • Umweltmanagement,
  • und
    verantwortungsvoller Ressourceneinsatz

im
Mittelpunkt.

7.3 Verpackung

Bei
Verpackungen berücksichtigen wir insbesondere

  • Materialeinsatz,
  • Vermeidung
    unnötiger Verpackung,
  • Recyclingfähigkeit,
  • Ressourcenverbrauch,
  • und
    Umweltverträglichkeit.

7.4 Transport und Logistik

Im Bereich
Transport und Logistik können insbesondere

  • Arbeitsbedingungen,
  • Verkehrssicherheit,
  • CO₂-Emissionen,
  • und
    effiziente Transportstrukturen

relevant sein.

7.5 Produktsicherheit

Da unsere
Produkte von Verbrauchern konsumiert werden, besitzt Produktsicherheit für uns
besondere Priorität.

Wir erwarten
deshalb von unseren Partnern die Einhaltung aller relevanten Anforderungen zu

  • Lebensmittel-
    und Produktsicherheit,
  • Hygiene,
  • Qualität,
  • Kennzeichnung,
  • Rückverfolgbarkeit,
  • Lagerung,
  • und
    Transport.

8. Präventionsmaßnahmen

Um
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu reduzieren, setzen wir
angemessene Präventionsmaßnahmen ein.

Diese können
insbesondere umfassen:

  • sorgfältige
    Auswahl von Produzenten und Lieferanten,
  • verbindliche
    Erwartungen im Supplier Code of Conduct,
  • Prüfung
    relevanter Unternehmensinformationen,
  • Prüfung
    von Zertifizierungen und Nachweisen,
  • vertragliche
    Anforderungen,
  • Qualitätsvereinbarungen,
  • Produktsicherheitsanforderungen,
  • risikobasierte
    Lieferantenprüfungen,
  • Dokumentationsanforderungen,
  • sowie
    regelmäßige Kommunikation mit Geschäftspartnern.

Wir erwarten
von unseren Geschäftspartnern, dass sie entsprechende Grundsätze soweit
angemessen auch innerhalb ihrer eigenen Lieferkette berücksichtigen.

9. Produktsicherheit und Qualität als Teil
unserer Sorgfaltspflicht

Für The Ring
Nutrition Limited gehört die Sicherheit unserer Produkte unmittelbar zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.

Unsere
Produzenten und Lieferanten müssen deshalb insbesondere sicherstellen, dass

  • gesetzliche
    Lebensmittel- und Produktsicherheitsvorgaben eingehalten werden,
  • Rohstoffe
    und Inhaltsstoffe den vereinbarten Anforderungen entsprechen,
  • geeignete
    Hygienestandards bestehen,
  • Produkte
    rückverfolgbar sind,
  • relevante
    Qualitätskontrollen durchgeführt werden,
  • und
    Sicherheits- oder Qualitätsprobleme unverzüglich kommuniziert werden.

Tatsächliche
oder mögliche Risiken für Verbraucher müssen The Ring Nutrition Limited
unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei Bedarf
werden geeignete Maßnahmen wie

  • zusätzliche
    Prüfungen,
  • Sperrung
    von Chargen,
  • Rücknahme,
  • Rückruf,
  • Kundeninformation,
  • oder
    Information zuständiger Behörden

geprüft und
eingeleitet.

10. Abhilfemaßnahmen

Werden
tatsächliche oder unmittelbar drohende menschenrechtliche, umweltbezogene oder
sonstige schwerwiegende Verstöße festgestellt, prüfen wir geeignete
Abhilfemaßnahmen.

Diese können
insbesondere umfassen:

  • direkte
    Klärung mit dem Geschäftspartner,
  • Aufforderung
    zur Abstellung eines Verstoßes,
  • verbindliche
    Verbesserungsmaßnahmen,
  • Erstellung
    eines Maßnahmenplans,
  • zusätzliche
    Kontrollen,
  • Schulungsmaßnahmen,
  • Audits,
  • Wechsel
    bestimmter Materialien oder Prozesse,
  • Einschränkung
    von Bestellungen,
  • oder
    Beendigung einer Geschäftsbeziehung.

Welche
Maßnahmen angemessen sind, hängt insbesondere von

  • Art,
  • Schwere,
  • Dauer,
  • Einflussmöglichkeit,
  • und
    Behebbarkeit

des jeweiligen
Risikos oder Verstoßes ab.

Unser primäres
Ziel ist grundsätzlich die wirksame Verbesserung einer problematischen
Situation.

Bei
schwerwiegenden oder nicht behebbaren Verstößen kann jedoch auch eine
Beendigung der Geschäftsbeziehung erforderlich sein.

11. Nachhaltigkeit und Umweltschutz

The Ring
Nutrition Limited versteht Nachhaltigkeit als kontinuierlichen
Verbesserungsprozess.

Wir möchten
negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt soweit sinnvoll
und möglich reduzieren.

Dabei
berücksichtigen wir insbesondere:

  • verantwortungsvollen
    Rohstoffeinsatz,
  • Energieverbrauch,
  • Transport,
  • Verpackung,
  • Abfallvermeidung,
  • Ressourceneffizienz,
  • und
    Zusammenarbeit mit verantwortungsvoll handelnden Geschäftspartnern.

Wir erwarten
auch von unseren Produzenten und Lieferanten, dass sie ihre Umweltwirkungen
angemessen berücksichtigen und Verbesserungspotenziale kontinuierlich prüfen.

12. Verantwortlichkeiten

Die
Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt bei der
Geschäftsführung der The Ring Nutrition Limited.

Verantwortlich
ist insbesondere:

Rainer
Brändlein


Director

The Ring Nutrition Limited

Die
Geschäftsführung stellt sicher, dass wesentliche menschenrechtliche und
umweltbezogene Risiken im Rahmen der Unternehmensprozesse angemessen
berücksichtigt werden.

Bei Bedarf
können einzelne Aufgaben an geeignete Mitarbeiter, externe Fachberater oder
andere qualifizierte Stellen übertragen werden.

Die
Gesamtverantwortung verbleibt bei der Geschäftsführung.

13. Beschwerde- und Hinweisverfahren

The Ring
Nutrition Limited ermöglicht es Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten,
Kunden und sonstigen Personen, Hinweise auf mögliche

  • Menschenrechtsverletzungen,
  • Umweltverstöße,
  • Produktsicherheitsprobleme,
  • Compliance-Verstöße,
  • Gesetzesverstöße,
  • oder
    Verstöße gegen unseren Code of Conduct

zu
übermitteln.

Hinweise
werden vertraulich und objektiv geprüft.

Personen, die
nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis geben, sollen aufgrund ihrer
Meldung keine Nachteile oder Repressalien erfahren.

Kontakt für Hinweise

E-Mail:

info@thering-nutrition.com

Bitte
verwenden Sie nach Möglichkeit den Betreff:

„Vertraulicher
Compliance-Hinweis“

Postalisch:

The Ring
Nutrition Limited

Grangegorman Court, Apartment 2C

Grangegorman Lower

Dublin 7, D07 PW9N

Irland

Kennzeichnung:

„Vertraulich –
Compliance“

Telefon:

+49 176 31503557

Hinweise
können grundsätzlich in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden.

Anonyme
Hinweise werden ebenfalls berücksichtigt, sofern der übermittelte Sachverhalt
eine sachgerechte Prüfung ermöglicht.

14. Schutz von Hinweisgebern

Hinweisgeber,
die nach bestem Wissen und Gewissen eine Meldung abgeben, sollen keine
Benachteiligung erfahren.

Nicht
toleriert werden insbesondere

  • Einschüchterungen,
  • Drohungen,
  • Diskriminierung,
  • berufliche
    Benachteiligung,
  • oder
    sonstige Repressalien

aufgrund einer
zulässigen Meldung.

Bewusst
falsche oder missbräuchliche Meldungen sind hiervon nicht umfasst.

15. Dokumentation

Wesentliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten werden angemessen dokumentiert.

Hierzu können
insbesondere gehören:

  • Risikobewertungen,
  • Lieferanteninformationen,
  • relevante
    Nachweise,
  • Qualitätsvereinbarungen,
  • Abhilfemaßnahmen,
  • Compliance-Hinweise,
  • sowie
    wesentliche Entscheidungen.

Dokumentationen
werden entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen, steuerlichen,
datenschutzrechtlichen und vertraglichen Anforderungen aufbewahrt.

16. Wirksamkeitskontrolle

Die in dieser
Grundsatzerklärung beschriebenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre
Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Eine
Überprüfung erfolgt insbesondere bei

  • wesentlichen
    Veränderungen der Lieferkette,
  • neuen
    Produzenten,
  • neuen
    Rohstoffen,
  • neuen
    Produktgruppen,
  • Eintritt
    in neue Märkte,
  • gesetzlichen
    Änderungen,
  • bekannt
    gewordenen Risiken,
  • oder
    konkreten Compliance- beziehungsweise Produktsicherheitsvorfällen.

Bei Bedarf
werden Prozesse und Anforderungen angepasst.

17. Kontinuierliche Verbesserung

Wir verstehen
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht als einmalige Aufgabe.

Unser Ziel ist
es, unsere Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln und gemeinsam mit unseren
Geschäftspartnern Verbesserungen zu erzielen.

Dabei
berücksichtigen wir

  • regulatorische
    Entwicklungen,
  • wissenschaftliche
    Erkenntnisse,
  • Erfahrungen
    aus der Lieferkette,
  • Kundenfeedback,
  • neue
    Technologien,
  • sowie
    Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller
    Unternehmensführung.

18. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese
Grundsatzerklärung tritt zum

01. Januar
2025

in Kraft.

Sie wird
regelmäßig und mindestens einmal jährlich auf Aktualisierungsbedarf überprüft.

Die
Geschäftsführung kann diese Grundsatzerklärung insbesondere bei

  • Veränderungen
    des Geschäftsmodells,
  • neuen
    gesetzlichen Anforderungen,
  • Veränderungen
    der Lieferkette,
  • neuen
    Märkten,
  • neuen
    Produktgruppen,
  • oder
    wesentlichen Erkenntnissen aus Risikoanalysen

anpassen.

The Ring
Nutrition Limited


Grangegorman Court, Apartment 2C

Grangegorman Lower

Dublin 7, D07 PW9N

Irland

Director: Rainer
Brändlein

E-Mail: info@thering-nutrition.com

Telefon: +49 176 31503557

Stand:
01.01.2025