Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
The Ring Nutrition Limited
Stand:
01.01.2025
Präambel
Als
Unternehmen im Bereich Ernährung, Nahrungsergänzung und Performance-Produkte
sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Menschen, Umwelt, Kunden,
Mitarbeitern, Produzenten, Lieferanten und Geschäftspartnern bewusst.
Wir möchten
dazu beitragen, dass unsere Produkte unter verantwortungsvollen, fairen und
sicheren Bedingungen entwickelt, produziert und vertrieben werden.
Dabei bekennen
wir uns insbesondere zu
- der
Achtung der Menschenwürde, - der
Wahrung international anerkannter Menschenrechte, - fairen
und sicheren Arbeitsbedingungen, - dem
Schutz der Umwelt, - verantwortungsvoller
Beschaffung, - Produktsicherheit,
- Transparenz,
- sowie der
Bekämpfung von Korruption und unethischem Geschäftsverhalten.
Diese
Grundsatzerklärung beschreibt die Prinzipien und Maßnahmen, mit denen The
Ring Nutrition Limited menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und unserer Lieferkette angemessen
berücksichtigt.
Unser Ziel ist
es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, negative Auswirkungen soweit
möglich zu vermeiden oder zu reduzieren und unsere Prozesse kontinuierlich
weiterzuentwickeln.
Wir erwarten
von unseren Geschäftspartnern, Produzenten und Lieferanten, diese Grundsätze
ebenfalls zu respektieren und uns bei der Umsetzung verantwortungsvoller
Geschäftspraktiken zu unterstützen.
1. Geltungsbereich
Diese
Grundsatzerklärung gilt für die
The Ring
Nutrition Limited
Grangegorman Court, Apartment 2C
Grangegorman Lower
Dublin 7, D07 PW9N
Irland
sowie für die
von ihr verantworteten Geschäftsaktivitäten.
Die Grundsätze
dieser Erklärung fließen auch in unsere Erwartungen an
- Produzenten,
- Lieferanten,
- Logistikpartner,
- Dienstleister,
- Kooperationspartner,
- Vertriebspartner,
- und
sonstige Geschäftspartner
ein.
2. Wofür wir stehen
The Ring
Nutrition Limited möchte wirtschaftlichen Erfolg mit verantwortungsvollem
unternehmerischem Handeln verbinden.
Unsere
unternehmerischen Entscheidungen sollen insbesondere von folgenden Prinzipien
geprägt sein:
- Integrität
- Verantwortung
- Fairness
- Respekt
- Qualität
- Produktsicherheit
- Transparenz
- Nachhaltigkeit
- langfristiges
Denken
Diese
Grundsätze sollen sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in der
Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern berücksichtigt werden.
3. Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen
Wir bekennen
uns zur Achtung international anerkannter Menschenrechte und zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Unser Handeln
orientiert sich insbesondere an international anerkannten Grundsätzen und
Standards wie:
- den
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, - den
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), - den
OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, - der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, - der
UN-Kinderrechtskonvention, - sowie den
jeweils anwendbaren europäischen und nationalen gesetzlichen
Anforderungen.
Besondere
Bedeutung haben für uns insbesondere:
- Verbot
von Kinderarbeit, - Verbot
von Zwangsarbeit, - Verbot
von Menschenhandel, - Schutz
vor Diskriminierung, - faire
Arbeitsbedingungen, - angemessene
Vergütung, - Arbeits-
und Gesundheitsschutz, - Vereinigungsfreiheit,
- verantwortungsvoller
Umgang mit natürlichen Ressourcen, - sowie
Vermeidung erheblicher Umweltbelastungen.
4. Unsere Erwartungen an Mitarbeiter und
Geschäftspartner
Von allen
Personen, die für oder mit The Ring Nutrition Limited tätig sind, erwarten wir
die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und unserer grundlegenden
Unternehmenswerte.
Von
Produzenten, Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir insbesondere:
- rechtmäßiges
Verhalten, - Achtung
international anerkannter Menschenrechte, - Verbot
von Kinder- und Zwangsarbeit, - sichere
und faire Arbeitsbedingungen, - Schutz
vor Diskriminierung, - Einhaltung
von Arbeits- und Gesundheitsschutz, - verantwortungsvollen
Umgang mit Umwelt und Ressourcen, - Produktsicherheit,
- transparente
Geschäftsprozesse, - Verbot
von Korruption und Bestechung, - sowie die
Einhaltung geltender Datenschutz- und Wettbewerbsbestimmungen.
Diese
Erwartungen werden insbesondere durch unseren
Code of
Conduct
sowie unseren
Verhaltenskodex
für Lieferanten und Geschäftspartner
konkretisiert.
5. Menschenrechtliches und umweltbezogenes
Risikomanagement
The Ring
Nutrition Limited verfolgt einen risikobasierten Ansatz.
Wir
berücksichtigen mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
insbesondere dort, wo aufgrund
- der
Herkunft von Rohstoffen, - Produktionsstandorten,
- eingesetzten
Materialien, - Produktionsprozessen,
- Branchenbedingungen,
- Transportwegen,
- oder der
Struktur einer Lieferkette
ein erhöhtes
Risiko bestehen kann.
Unser Ziel ist
es,
- relevante
Risiken zu erkennen, - diese
angemessen zu bewerten, - Risiken
zu priorisieren, - geeignete
Präventionsmaßnahmen festzulegen, - bei
Bedarf Abhilfemaßnahmen einzuleiten, - und die
Wirksamkeit unserer Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
6. Risikoanalyse
Die Bewertung
menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken erfolgt risikobasiert und unter
Berücksichtigung der Größe, Art und Struktur unserer Geschäftstätigkeit.
Dabei können
insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Herkunftsland
von Rohstoffen, - Produktionsland,
- branchenspezifische
Risiken, - Arbeitsbedingungen,
- Umweltbedingungen,
- verwendete
Rohstoffe und Materialien, - Komplexität
der Lieferkette, - Abhängigkeit
von einzelnen Lieferanten, - bekannte
Compliance-Vorfälle, - Zertifizierungen,
- Auditinformationen,
- sowie
öffentlich verfügbare Risikoindikatoren.
Die Tiefe der
Prüfung richtet sich nach dem jeweiligen Risiko.
Bei erhöhtem
Risiko können zusätzliche Informationen oder Nachweise von Geschäftspartnern
angefordert werden.
7. Prioritäre menschenrechtliche und
umweltbezogene Risiken
Für The Ring
Nutrition Limited sind aufgrund unseres Geschäftsmodells insbesondere folgende
Bereiche relevant:
7.1 Rohstoffbeschaffung
Bei der
Beschaffung von Rohstoffen und Inhaltsstoffen können Risiken insbesondere im
Zusammenhang mit
- Arbeitsbedingungen,
- Herkunft,
- Umweltbelastungen,
- Menschenrechten,
- und
Rückverfolgbarkeit
bestehen.
7.2 Produktion
Bei der
Herstellung unserer Produkte stehen insbesondere
- Arbeitsschutz,
- faire
Arbeitsbedingungen, - Hygiene,
- Produktsicherheit,
- Umweltmanagement,
- und
verantwortungsvoller Ressourceneinsatz
im
Mittelpunkt.
7.3 Verpackung
Bei
Verpackungen berücksichtigen wir insbesondere
- Materialeinsatz,
- Vermeidung
unnötiger Verpackung, - Recyclingfähigkeit,
- Ressourcenverbrauch,
- und
Umweltverträglichkeit.
7.4 Transport und Logistik
Im Bereich
Transport und Logistik können insbesondere
- Arbeitsbedingungen,
- Verkehrssicherheit,
- CO₂-Emissionen,
- und
effiziente Transportstrukturen
relevant sein.
7.5 Produktsicherheit
Da unsere
Produkte von Verbrauchern konsumiert werden, besitzt Produktsicherheit für uns
besondere Priorität.
Wir erwarten
deshalb von unseren Partnern die Einhaltung aller relevanten Anforderungen zu
- Lebensmittel-
und Produktsicherheit, - Hygiene,
- Qualität,
- Kennzeichnung,
- Rückverfolgbarkeit,
- Lagerung,
- und
Transport.
8. Präventionsmaßnahmen
Um
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu reduzieren, setzen wir
angemessene Präventionsmaßnahmen ein.
Diese können
insbesondere umfassen:
- sorgfältige
Auswahl von Produzenten und Lieferanten, - verbindliche
Erwartungen im Supplier Code of Conduct, - Prüfung
relevanter Unternehmensinformationen, - Prüfung
von Zertifizierungen und Nachweisen, - vertragliche
Anforderungen, - Qualitätsvereinbarungen,
- Produktsicherheitsanforderungen,
- risikobasierte
Lieferantenprüfungen, - Dokumentationsanforderungen,
- sowie
regelmäßige Kommunikation mit Geschäftspartnern.
Wir erwarten
von unseren Geschäftspartnern, dass sie entsprechende Grundsätze soweit
angemessen auch innerhalb ihrer eigenen Lieferkette berücksichtigen.
9. Produktsicherheit und Qualität als Teil
unserer Sorgfaltspflicht
Für The Ring
Nutrition Limited gehört die Sicherheit unserer Produkte unmittelbar zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.
Unsere
Produzenten und Lieferanten müssen deshalb insbesondere sicherstellen, dass
- gesetzliche
Lebensmittel- und Produktsicherheitsvorgaben eingehalten werden, - Rohstoffe
und Inhaltsstoffe den vereinbarten Anforderungen entsprechen, - geeignete
Hygienestandards bestehen, - Produkte
rückverfolgbar sind, - relevante
Qualitätskontrollen durchgeführt werden, - und
Sicherheits- oder Qualitätsprobleme unverzüglich kommuniziert werden.
Tatsächliche
oder mögliche Risiken für Verbraucher müssen The Ring Nutrition Limited
unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei Bedarf
werden geeignete Maßnahmen wie
- zusätzliche
Prüfungen, - Sperrung
von Chargen, - Rücknahme,
- Rückruf,
- Kundeninformation,
- oder
Information zuständiger Behörden
geprüft und
eingeleitet.
10. Abhilfemaßnahmen
Werden
tatsächliche oder unmittelbar drohende menschenrechtliche, umweltbezogene oder
sonstige schwerwiegende Verstöße festgestellt, prüfen wir geeignete
Abhilfemaßnahmen.
Diese können
insbesondere umfassen:
- direkte
Klärung mit dem Geschäftspartner, - Aufforderung
zur Abstellung eines Verstoßes, - verbindliche
Verbesserungsmaßnahmen, - Erstellung
eines Maßnahmenplans, - zusätzliche
Kontrollen, - Schulungsmaßnahmen,
- Audits,
- Wechsel
bestimmter Materialien oder Prozesse, - Einschränkung
von Bestellungen, - oder
Beendigung einer Geschäftsbeziehung.
Welche
Maßnahmen angemessen sind, hängt insbesondere von
- Art,
- Schwere,
- Dauer,
- Einflussmöglichkeit,
- und
Behebbarkeit
des jeweiligen
Risikos oder Verstoßes ab.
Unser primäres
Ziel ist grundsätzlich die wirksame Verbesserung einer problematischen
Situation.
Bei
schwerwiegenden oder nicht behebbaren Verstößen kann jedoch auch eine
Beendigung der Geschäftsbeziehung erforderlich sein.
11. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
The Ring
Nutrition Limited versteht Nachhaltigkeit als kontinuierlichen
Verbesserungsprozess.
Wir möchten
negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt soweit sinnvoll
und möglich reduzieren.
Dabei
berücksichtigen wir insbesondere:
- verantwortungsvollen
Rohstoffeinsatz, - Energieverbrauch,
- Transport,
- Verpackung,
- Abfallvermeidung,
- Ressourceneffizienz,
- und
Zusammenarbeit mit verantwortungsvoll handelnden Geschäftspartnern.
Wir erwarten
auch von unseren Produzenten und Lieferanten, dass sie ihre Umweltwirkungen
angemessen berücksichtigen und Verbesserungspotenziale kontinuierlich prüfen.
12. Verantwortlichkeiten
Die
Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt bei der
Geschäftsführung der The Ring Nutrition Limited.
Verantwortlich
ist insbesondere:
Rainer
Brändlein
Director
The Ring Nutrition Limited
Die
Geschäftsführung stellt sicher, dass wesentliche menschenrechtliche und
umweltbezogene Risiken im Rahmen der Unternehmensprozesse angemessen
berücksichtigt werden.
Bei Bedarf
können einzelne Aufgaben an geeignete Mitarbeiter, externe Fachberater oder
andere qualifizierte Stellen übertragen werden.
Die
Gesamtverantwortung verbleibt bei der Geschäftsführung.
13. Beschwerde- und Hinweisverfahren
The Ring
Nutrition Limited ermöglicht es Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten,
Kunden und sonstigen Personen, Hinweise auf mögliche
- Menschenrechtsverletzungen,
- Umweltverstöße,
- Produktsicherheitsprobleme,
- Compliance-Verstöße,
- Gesetzesverstöße,
- oder
Verstöße gegen unseren Code of Conduct
zu
übermitteln.
Hinweise
werden vertraulich und objektiv geprüft.
Personen, die
nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis geben, sollen aufgrund ihrer
Meldung keine Nachteile oder Repressalien erfahren.
Kontakt für Hinweise
E-Mail:
info@thering-nutrition.com
Bitte
verwenden Sie nach Möglichkeit den Betreff:
„Vertraulicher
Compliance-Hinweis“
Postalisch:
The Ring
Nutrition Limited
Grangegorman Court, Apartment 2C
Grangegorman Lower
Dublin 7, D07 PW9N
Irland
Kennzeichnung:
„Vertraulich –
Compliance“
Telefon:
+49 176 31503557
Hinweise
können grundsätzlich in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden.
Anonyme
Hinweise werden ebenfalls berücksichtigt, sofern der übermittelte Sachverhalt
eine sachgerechte Prüfung ermöglicht.
14. Schutz von Hinweisgebern
Hinweisgeber,
die nach bestem Wissen und Gewissen eine Meldung abgeben, sollen keine
Benachteiligung erfahren.
Nicht
toleriert werden insbesondere
- Einschüchterungen,
- Drohungen,
- Diskriminierung,
- berufliche
Benachteiligung, - oder
sonstige Repressalien
aufgrund einer
zulässigen Meldung.
Bewusst
falsche oder missbräuchliche Meldungen sind hiervon nicht umfasst.
15. Dokumentation
Wesentliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten werden angemessen dokumentiert.
Hierzu können
insbesondere gehören:
- Risikobewertungen,
- Lieferanteninformationen,
- relevante
Nachweise, - Qualitätsvereinbarungen,
- Abhilfemaßnahmen,
- Compliance-Hinweise,
- sowie
wesentliche Entscheidungen.
Dokumentationen
werden entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen, steuerlichen,
datenschutzrechtlichen und vertraglichen Anforderungen aufbewahrt.
16. Wirksamkeitskontrolle
Die in dieser
Grundsatzerklärung beschriebenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre
Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.
Eine
Überprüfung erfolgt insbesondere bei
- wesentlichen
Veränderungen der Lieferkette, - neuen
Produzenten, - neuen
Rohstoffen, - neuen
Produktgruppen, - Eintritt
in neue Märkte, - gesetzlichen
Änderungen, - bekannt
gewordenen Risiken, - oder
konkreten Compliance- beziehungsweise Produktsicherheitsvorfällen.
Bei Bedarf
werden Prozesse und Anforderungen angepasst.
17. Kontinuierliche Verbesserung
Wir verstehen
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht als einmalige Aufgabe.
Unser Ziel ist
es, unsere Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln und gemeinsam mit unseren
Geschäftspartnern Verbesserungen zu erzielen.
Dabei
berücksichtigen wir
- regulatorische
Entwicklungen, - wissenschaftliche
Erkenntnisse, - Erfahrungen
aus der Lieferkette, - Kundenfeedback,
- neue
Technologien, - sowie
Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller
Unternehmensführung.
18. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese
Grundsatzerklärung tritt zum
01. Januar
2025
in Kraft.
Sie wird
regelmäßig und mindestens einmal jährlich auf Aktualisierungsbedarf überprüft.
Die
Geschäftsführung kann diese Grundsatzerklärung insbesondere bei
- Veränderungen
des Geschäftsmodells, - neuen
gesetzlichen Anforderungen, - Veränderungen
der Lieferkette, - neuen
Märkten, - neuen
Produktgruppen, - oder
wesentlichen Erkenntnissen aus Risikoanalysen
anpassen.
The Ring
Nutrition Limited
Grangegorman Court, Apartment 2C
Grangegorman Lower
Dublin 7, D07 PW9N
Irland
Director: Rainer
Brändlein
E-Mail: info@thering-nutrition.com
Telefon: +49 176 31503557
Stand:
01.01.2025